Sie haben eine Frage eine Frage zu Eureka-Projekten? Möglicherweise helfen Ihnen unsere Antworten zu häufig gestellten Fragen weiter. Darüber hinaus steht Ihnen das Eureka-Büro bei allen Fragen rund um Ausschreibungen, Antragstellung und Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung – wir beraten Sie gerne!
Was ist Eureka?
Eureka ist das weltweit größte zwischenstaatliche Netzwerk für grenzüberschreitende Kooperationen in Forschung, Technologie und Innovation. Im Eureka-Netzwerk arbeiten Ministerien und Förderagenturen aus 47 Ländern und die Europäische Kommission zusammen. Gemeinsam fördern und unterstützen sie Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen bei grenzüberschreitenden und marktorientierten Projekten in allen Technologie-Bereichen. Dafür bietet Eureka ein vielfältiges Angebot an Programmen.
Das Eureka-Netzwerk beruht auf dem Prinzip der „variablen Geometrie“. Das bedeutet: Bei den Programmen und Ausschreibungen von Eureka müssen nicht alle Eureka-Länder mitmachen. Vielmehr entscheidet jedes Land selbst, ob und in welchem Umfang es sich daran beteiligt und welche Rahmenbedingungen dafür gelten.
Wer kann sich an Eureka-Projekten beteiligen?
Prinzipiell richtet sich Eureka an alle Organisationen, die Forschung, Technologie und Innovation in grenzüberschreitenden Projekten vorantreiben möchten. Typischerweise sind das Unternehmen jeder Größe aus sämtlichen Branchen sowie wissenschaftliche Einrichtungen wie Hochschulen und Forschungseinrichtungen und -institute.
An einem Eureka-Projekt müssen mindestens zwei Partnerinnen oder Partner beteiligt sein. Diese müssen aus mindestens zwei verschiedenen Eureka-Ländern kommen und wirtschaftlich unabhängig voneinander sein.
Was sind die Förderbedingungen von Eureka?
In Eureka gilt das Prinzip der dezentralen Projektabwicklung und -förderung. Das bedeutet: Alle Projektpartnerinnen und -partner erhalten die Fördermittel für ihre Beteiligung an einem grenzüberschreitenden Eureka-Projekt von nationaler Seite. Daher gelten immer die Förderbedingungen des Programms, über das Sie die Förderung für ihre Arbeiten in einem Eureka-Projekt erhalten. In Deutschland gibt es dabei kein einheitliches Förderprogramm für Eureka-Projekte. Je nach konkretem Fall können daher die Förderbedingungen eines Programms oder einer Ausschreibung auf Bundes-, Länder- oder regionaler Ebene gelten.
Tipp: Werfen Sie für weitere Informationen auch einen Blick auf die Antwort zu der Frage „Wie finanziere ich die Beteiligung an einem Eureka-Projekt?“
Wie finanziere ich die Beteiligung an einem Eureka-Projekt?
Grundsätzlich gilt: Für die Finanzierung von Projekten gibt es bei Eureka keinen gemeinsamen, zentralen „Budget-Topf“. Vielmehr stellen die jeweiligen nationalen Fördereinrichtungen (z.B. Ministerien, Förderagenturen, etc.) die Fördermittel dezentral zur Verfügung. Das bedeutet: In einem Eureka-Projekt erhalten die beteiligten Projektpartnerinnen und Projektpartner ihre Förderung immer von nationaler Seite, d.h. aus ihrem jeweiligen Land.
Für deutsche Einrichtungen stehen für viele Eureka-Ausschreibungen fest eingeplante Fördermittel zur Verfügung, z.B. vonseiten des BMFTR oder des BMWE. Ist ihr Projektantrag erfolgreich, erhalten Sie eine Förderung vom entsprechenden Fördergebenden nach dessen jeweiligen Förderregeln.
Manchmal stehen für eine Eureka-Ausschreibung in Deutschland keine fest eingeplanten Fördermittel zur Verfügung. Dann gibt es alternative Möglichkeiten, um die Beteiligung an einem Eureka-Projekt zu finanzieren. Deutschen Einrichtungen stehen grundsätzlich alle Ausschreibungen und Förderprogramme des Bundes und der Länder offen, um diese für ihre Beteiligung an einem grenzüberschreitenden Eureka-Projekt zu nutzen. Beispiele sind etwa die Förderprogramme ZIM und KMU innovativ oder thematische Förderaufrufe. Die Beteiligung an Eureka-Projekten ist darüber hinaus grundsätzlich auch ohne öffentliche Förderung möglich. In diesem Fall kann sie aus eigenen oder anderen privaten Mitteln selbstfinanziert werden.
Das Eureka-Büro berät Antragstellende zu den jeweils passenden Förderquellen – sprechen Sie uns gerne an!
Welche Zugangs- und Beteiligungsregeln muss ich beachten?
Bei Eureka-Projekten müssen Sie Zugangs- und Beteiligungsregeln auf zwei Ebenen beachten: auf der internationalen und auf der nationalen Ebene.
Auf der internationalen Ebene müssen die allgemeinen Kriterien für Eureka-Projekte eingehalten werden. Diese sind sehr einfach gehalten und umfassen:
- Mindestens zwei Partnerinnen und Partner aus mindestens zwei Ländern müssen an einem Eureka-Projekt beteiligt sein.
- Das grenzüberschreitende Projekt muss marktnah sein und zivilen Zwecken dienen.
- „70/30-Regel“: Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit soll ausgewogen sein. Den Projekt-Teilnehmenden aus ein und demselben Land dürfen daher nicht mehr als 70 Prozent der gesamten Projektkosten zufallen.
Bei der Förderung eines Eureka-Projekts kommt die nationale Ebene ins Spiel. In einem Eureka-Projekt erhalten die beteiligten Projektpartnerinnen und Projektpartner ihre Förderung immer von nationaler Seite. Daher gelten immer die Zugangs- und Beteiligungsregeln jenes Fördergebenden, von dem sie die Förderung für ihre Arbeiten in einem Eureka-Projekt erhalten. In Deutschland gibt es dabei aktuell kein einheitliches Förderprogramm für Eureka-Projekte. Je nach konkretem Fall können daher die Zugangs- und Beteiligungsregeln eines Programms oder einer Ausschreibung auf Bundes-, Länder- oder regionaler Ebene gelten.
Tipp: Werfen Sie für weitere Informationen auch einen Blick auf die Antwort zu der Frage „Wie finanziere ich die Beteiligung an einem Eureka-Projekt?“
Wie groß muss das Konsortium in einem Eureka-Projekt sein?
An einem Eureka-Projekt müssen mindestens zwei Partnerinnen oder Partner beteiligt sein. Diese müssen aus mindestens zwei verschiedenen Eureka-Ländern kommen und wirtschaftlich unabhängig voneinander sein. Darüber hinaus gibt es von Seiten des Eureka-Netzwerks keine verpflichtenden formalen Anforderungen an die grenzüberschreitende Kooperation. Die genaue Anzahl der Partnerinnen und Partner können die Teilnehmenden an einem Eureka-Projekt selbst bestimmen. Es kann aber sein, dass sich aus der von Ihnen angestrebten Förderung bestimmte Vorgaben ergeben. (siehe auch Welche Zugangs- und Beteiligungsregeln muss ich beachten?)
Was muss ich bei der Verteilung der Projekt-Kosten beachten?
In einem Eureka-Projekt soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Partnerinnen und Partnern möglichst ausgewogen und gleichberechtigt sein. Um dies zu gewährleisten, muss bei der Verteilung der Kosten in einem Eureka-Projekt die sogenannte „70/30-Regel“ eingehalten werden. Diese besagt: Die Projekt-Teilnehmenden aus ein und demselben Land dürfen nicht mehr als 70 Prozent der gesamten Projektkosten beanspruchen.
Wie funktioniert die Projekt-Einreichung in Eureka?
Der Prozess der Einreichung für Eureka-Projekte kann je nach Programm und Ausschreibung variieren. Informieren Sie sich daher immer darüber, welche Anträge und Dokumente Sie im konkreten Fall einreichen müssen.
Als Grundprinzip gilt: Bei der Antragstellung gibt es zwei Ebenen, die internationale und die nationale Ebene. Auf der internationalen Ebene reichen Sie zusammen mit Ihren Projektpartnerinnen und -partnern eine gemeinsame englischsprachige Projektbeschreibung über die Online-Einreichplattform des Eureka-Netzwerks ein. Diese Projektbeschreibung bildet die inhaltliche Grundlage für Ihr Eureka-Projekt. Sie stellt aber noch nicht automatisch einen Antrag auf Fördermittel dar. Dieser erfolgt auf der nationalen Ebene. Die konkreten Anforderungen für deutsche Antragstellende ergeben sich daher aus den Vorgaben des jeweiligen Förderprogramms bzw. der jeweiligen Förderbekanntmachung, aus der die öffentlichen Mittel bereitgestellt werden.
Ich habe eine interessante Eureka-Ausschreibung gefunden. Allerdings stellt kein Fördergeber aus Deutschland spezifische Fördermittel dafür bereit. Kann ich mich trotzdem beteiligen?
Ja, eine Beteiligung an einer Eureka-Ausschreibung ist auch dann möglich, wenn kein Fördergeber aus Deutschland spezifische Fördermittel dafür bereits gestellt hat. Für die Finanzierung gibt es dann alternative Möglichkeiten:
- Deutschen Einrichtungen stehen grundsätzlich alle Ausschreibungen und Förderprogramme des Bundes und der Länder offen, um diese für ihre Beteiligung an einem grenzüberschreitenden Eureka-Projekt zu nutzen. Beispiele sind etwa die Förderprogramme ZIM und KMU innovativ oder thematische Förderaufrufe.
- Die Beteiligung an Eureka-Projekten ist grundsätzlich auch ohne öffentliche Förderung möglich. In diesem Fall kann sie aus eigenen oder anderen privaten Mitteln selbstfinanziert werden.
Kann ich mich auch ohne öffentliche Fördermittel an einem Eureka-Projekt beteiligen?
Ja, deutsche Einrichtungen können sich auch ohne öffentliche Förderung an Eureka-Projekten (Netzwerkprojekte, Eurostars, Cluster, Globalstars) beteiligen. Ihre Arbeiten im Projekt können Sie dann aus eigenen oder anderen privaten Mitteln selbstfinanzieren. Dies müssen Sie mit einer formlosen Eigenfinanzierungserklärung bestätigen
Wo finde ich Informationen zu Eureka-Ausschreibungen?
Sie finden alle aktuellen Ausschreibungen mit detaillierten Informationen zum jeweiligen Antragsprozess auf der internationalen Webseite des Eureka-Netzwerks. Die wichtigsten Ausschreibungen mit Informationen zu Förderung und Finanzierung in Deutschland finden Sie auf unserer Webseite zu Ausschreibungen.
Wo finde ich Informationen zu Ausschreibungen von Eurostars?
Deutsche Einrichtungen können sich auf unserer deutschsprachigen Eurostars-Webseite umfassend informieren. Zudem finden Sie dort Kontakte zu Ansprechpersonen, die Sie gerne beraten.
Wo finde ich Informationen zu Ausschreibungen der Eureka-Cluster?
Die besten Quellen sind die Webseiten der einzelnen Eureka-Cluster. Dort finden Sie alle Informationen zu aktuellen Ausschreibungen und Veranstaltungen (z.B. Brokerage Events, Project Outline Preparation Days).
Tipp: Wenn Sie sich an einer Eureka-Cluster Ausschreibung beteiligen möchten, informieren Sie sich immer frühzeitig darüber, welche Finanzierungsmöglichkeiten deutschen Einrichtungen zur Verfügung stehen (z.B. fest eingestellte öffentliche Fördermittel, alternative Finanzierungsquellen).
Meine Einrichtung fördert selbst Forschung und Innovation. Wir würden unseren Zielgruppen gerne mehr europäische und internationale Kooperation ermöglichen. Können wir Eureka dafür nutzen?
Ja, das Eureka-Netzwerk bietet allen Mittelgebenden aus Deutschland (z.B. Ministerien auf Bundes- und Länderebene, Wirtschafts- und Innovationsagenturen, etc.) eine Plattform, um Forschung und Innovation grenzüberschreitend zu fördern. Sie können sich an europäische und internationale Ausschreibungen andocken – und bleiben gleichzeitig vollständig autonom über die eigenen Mittel, Ausschreibungen und Förderregeln.
Wie das genau funktioniert zeigt ein Leitfaden, den das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) speziell für Fördereinrichtungen aus Deutschland erstellt hat. Sprechen Sie uns bei Interesse auch gerne direkt an.
