Innowwide: Interview zur Begutachtung

Adelheid Wiedemann ist Beraterin für Innovationen in den Bereichen Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft. 1996 hat sie die Wiedemann GmbH gegründet. Sie unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und Markteintritts-Strategien. Ihre Expertise basiert auf einer mehr als 25-jährigen Erfahrung mit Forschungsrahmenprogrammen der EU und einer Tätigkeit als Evaluatorin in diesem Bereich seit 12 Jahren.

Mit welchen Aufgaben waren Sie bereits als Gutachterin in Innowwide beteiligt? Wie bewerten Sie den Begutachtungsprozess?

Ich war zweimal als Gutachterin und einmal als Rapporteurin tätig. Der Begutachtungsprozess ist hervorragend geeignet, um Anträge fundiert zu bewerten. Das System setzt auf unabhängige Gutachter, die sich nicht kennen. Der Rapporteur führt die Einschätzungen zusammen. Ein Konsens muss hergestellt werden.

Ein großer Vorteil ist der klare Umgang im Fall von Uneinigkeit: Sollte beim zweiten Konsensvorschlag kein Einvernehmen erzielt werden, geht der Antrag automatisch in das Independent Evaluation Panel (IEP). Das verhindert, dass sich Prozesse unnötig in die Länge ziehen, und sorgt dafür, dass keine Minderheitsmeinung den Fortgang blockiert. Meine größte Herausforderung als Rapporteurin bestand darin, unterschiedliche Meinungen zusammenzubringen. Überraschenderweise waren die Divergenzen jedoch oft geringer als erwartet. Obwohl die Gutachter unabhängig sind, sich nicht kennen und in unterschiedlichen Ländern leben, kommen sie häufig zu derselben Einschätzung, auch wenn sie diese anders formulieren. Dann glaubt man zunächst, dass die Gutachter voneinander abweichen. Bei näherem Hinsehen ist das aber oft gar nicht der Fall.

Wie bewerten Sie die Attraktivität des Innowwide-Programms für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Deutschland?

Innowwide bietet KMUs und Start-ups eine hervorragende Möglichkeit, sich zu internationalisieren. Mich überzeugt insbesondere das geringe finanzielle Risiko: Mit einem Gesamtvolumen von mindestens 86.000 Euro, wovon 60.000 Euro gefördert werden, können Unternehmen ein Produkt, einen Prozess oder einen Service innerhalb von nur sechs Monaten in einem neuen Land testen. Das ist für Unternehmen ein sehr begrenztes Risiko.

Die Attraktivität des Programms spiegelt sich in den Antragszahlen: Diese sind allein beim letzten Call um ca. 30 Prozent auf rund 800 gestiegen. Ich schätze besonders die große Offenheit des Programms hinsichtlich Themen und Ländern. Damit können viele unterschiedliche Projekte gefördert werden und werden zum Beispiel aufgrund einer speziell adressierten Branche nicht ausgeschlossen.

Natürlich gibt es auch Herausforderungen. Die hohe Anzahl an Bewerbungen, die durch diese Offenheit entsteht, erfordert entsprechend viele Ressourcen, insbesondere im Bereich der Begutachtung. Dennoch überwiegen für mich die Vorteile dieser flexiblen Struktur.

Was macht einen exzellenten Innowwide-Antrag aus Ihrer Sicht aus? Welche Kriterien sind aus Ihrer Sicht für einen guten Antrag entscheidend?

Erfolgreiche Anträge sind auf der Eureka-Website zu Innowwide zu finden. Ich empfehle Interessierten dringend, sich diese Beispiele genau anzusehen, um sich inspirieren zu lassen und herauszufinden, was genau gefragt ist. Es ist für mich essentiell, dass man sich vorab gut informiert. Die Webseite des Eureka-Sekretariats und die deutsche Innowwide-Website des DLR Projektträgers sind dabei sehr hilfreich. Auch eine direkte Kontaktaufnahme zum DLR Projektträger kann ich empfehlen.

In meinen Augen muss ein Antrag klar, überzeugend, realistisch und glaubhaft sein. Das bedeutet für mich, dass man genaue und nachvollziehbare Angaben zum Markteintritt, der Marktgröße und den Wachstumsraten machen sollte. Sowohl qualitative als auch quantitative Daten müssen angemessen eingebunden werden. Besonders wichtig ist mir die Spezifikation des Innovationsgrads – am besten, sofern anwendbar, über den Technology Readiness Level (TRL). Die jeweilige Innovation muss präzise dargestellt werden.

Ich achte auch darauf, dass der Wettbewerbsvorteil klar herausgearbeitet ist und das Projekt zur allgemeinen Geschäftsidee sowie zur Geschäftsstrategie des Unternehmens passt. Es muss erkennbar sein, dass der Antragstellende mit der Branche vertraut ist. Die Glaubhaftigkeit wird dabei gestärkt, wenn die Markgröße mit konkreten Zahlen geschätzt wird. Zudem sollte der Bedarf der Nutzer bekannt sein – wobei man sich Gedanken machen muss, dass der Endanwender nicht immer der private Endverbraucher ist. Diese Unterscheidung sollte im Antrag gut herausgestellt werden, ebenso wie die genauen Markteintrittsstrategien.

Nicht zuletzt liegt mir die Darstellung der Umsetzung am Herzen. Informationen zum Antragstellenden und zum Unterauftragnehmer bezüglich der Rollen und Fähigkeiten sollten sorgfältig herausgearbeitet werden: Was ist bereits vorhanden und was wird noch benötigt? Ein gutes Gesamtbild des Projektmanagements und eine vernünftige Kostenstruktur sind dabei unabdingbar. Häufig weichen die genannten Kosten und die anderen Informationen im Antrag in der Realität voneinander ab – das sollte vermieden werden.

Besonders bei Unterauftragnehmern sehe ich oft eine Hürde. Mein Rat ist daher: Tauschen Sie sich mit einem möglichen Unterauftragnehmer aus, online oder falls möglich persönlich. Man muss herausfinden, ob man gut zusammenarbeiten kann, bevor man einen Vertrag unterschreibt.

Was sind typische Fehler, die bei der Antragstellung vermieden werden sollten?

Die Aufgaben der Unterauftragnehmer sollten genau beschrieben werden. Aus meiner Erfahrung heraus gilt: Je mehr Kontakt im Vorfeld hergestellt wird, desto besser. Man sollte sich bereits vor Einreichung darüber im Klaren sein, was im Projekt erreichbar ist und was nicht.

Auch die Identifikation des Endanwenders ist für mich ein zentraler Punkt. Wie schon erwähnt, wird manchmal der private Konsument fälschlicherweise als Endanwender angenommen. Wenn das nicht der Fall ist, sollte dieser klar identifiziert und im Antrag präzise beschrieben werden.

Ebenso wichtig ist mir die Dokumentation der Rechte zum geistigen Eigentum. Hier muss konkret festgehalten werden, wer diese Rechte innehat und was damit geplant ist – keine vagen Formulierungen, sondern klare Vereinbarungen.

Es ist häufig schwer, den Markt und die Wachstumsraten einzuschätzen. Dennoch sollten sie realistisch abgeschätzt werden. Ich rate dazu, möglichst fundierte Angaben und Begründungen zu machen und dabei auf Erfahrungswerte und zuverlässige Quellen zurückzugreifen.

Die SDGs (Sustainable Development Goals) sollten nicht nur aufgezählt, sondern mit Inhalten begründet werden. Die zentrale Frage ist: Welche Ziele sollen erreicht werden, und wie können wir diese konkret mit dem Projekt verwirklichen?

Ein weiterer kritischer Punkt ist das Projektmanagement: Zeitplan, Ressourcen und Budget. Diese dürfen nicht im Widerspruch zum Arbeitsplan stehen. Mein Rat: Sprechen Sie sich vorab gut mit allen Beteiligten ab, um eine realistische Planung vorlegen zu können. Auf Seiten des Antragstellenden und des Unterauftragnehmers müssen entsprechende Ressourcen bereitgestellt werden.

Wichtig ist ebenso die Berücksichtigung der Gegebenheiten im Zielland, etwa hinsichtlich Gehälter oder Arbeitsethik. Man kann dies im Antrag auch explizit aufführen. Das zeigt den Gutachtern, dass Sie sich intensiv mit dem Projektumfeld auseinandergesetzt haben.

Welche Hinweise oder Tipps können Sie Antragstellenden aus Deutschland geben?

Informieren Sie sich gut auf der Eureka-Webseite und auf der Webseite des DLR Projektträgers. Nutzen Sie insbesondere die Innowide Resource Library der Eureka-Webseite: Dort finden Sie alle wichtigen Informationen und sogar Beispiel-Anträge. Auch die Teilnahme an nationalen und internationalen Webinaren halte ich für sehr sinnvoll.

Sollten Sie selbst noch nicht so viel Erfahrung bei der Antragstellung haben, gibt es die Möglichkeit, sich an Berater oder erfahrenere Personen zu wenden. Auf jeden Fall empfehle ich deutschen Antragstellenden, sich an den DLR Projektträger zu wenden. Die Mitarbeitenden verfügen über die nötige Kompetenz und Erfahrung und geben relevante Informationen sehr gerne weiter.

Eine Frage, die oft gestellt wird, ist: Wie viel Arbeitszeit sollte man für einen Antrag einplanen? Meine Antwort: Definitiv mehrere Tage. Der genaue Aufwand hängt natürlich davon ab, was im Projekt adressiert wird, wie tief man bereits in die Thematik eingearbeitet ist, wie gut man das Zielland bereits kennt und wie vertraut man mit dem Antragsschreiben ist. Auch das Verhältnis zum Unterauftragnehmer spielt eine Rolle.

Man sollte sich bewusst sein, dass es sich um einen durchaus kompetitiven Prozess handelt. Bei rund 800 eingereichten Anträgen wurden nur 70 gefördert – das entspricht einer Erfolgsquote von ca. 9%. Daher sollte man sich für einen guten Antrag mehrere Tage Zeit nehmen und sich diesem Prozess intensiv widmen.

Haben Sie Ideen zur Verbesserung des Programms? Wie könnte das Innowwide-Programm noch besser auf die Bedarfe der (deutschen) KMU zugeschnitten werden?

Das Programm bietet ein großes Spektrum für Antragsstellende. Einzige Einschränkung ist die zivile Anwendung. Bei der Vernetzung im Zielland ist mir aufgefallen, dass diese auf einen Unterauftragnehmer begrenzt ist und die Möglichkeiten eines „Minor Subcontractors“ stark eingeschränkt sind. Aus meiner Erfahrung könnte es Sinn machen, im Zielland mit mehreren Unternehmen zu sprechen, um mehr Möglichkeiten zu finden. Wichtig ist dabei jedoch, dass die Interessen des Haupt-Unterauftragnehmers im Vordergrund stehen.

Interessant wäre es auch, eine Plattform einzurichten, auf der sich mögliche Zielländer und Unterauftragnehmer präsentieren können. Das würde Unternehmen aktiv bei der Vernetzung unterstützen. Um die Attraktivität einer solchen Plattform zu erhöhen, könnte man dort relevante Daten (wie Marktgrößen und Wachstumsraten) aus dem Zielland zur Verfügung stellen.

Ein weiterer Verbesserungsvorschlag betrifft die Ankündigung von nationalen Webinaren: Es wäre sinnvoll, die nationalen Webinare auch auf der Eureka-Website zu bewerben.

Ein letzter Verbesserungsvorschlag betrifft das Antragsformular, speziell das „Feasibility Assessment“. Die Antragsstellenden können über ein Drop-Down Menü entscheiden, zu welchen förderfähigen Aktivitäten (wie Co-Creation oder Markterschließung) sie Stellung nehmen wollen. Ich halte es für sinnvoll, dass die Antragstellenden zu allen Aktivitäten eine Begründung liefern sollten. Das macht die Anträge vergleichbarer und gleichzeitig müssen sich die Antragsstellenden intensiver mit ihrem eigenen Vorhaben auseinandersetzen.

Über Innowwide

Innowwide ist Teil der Europäischen Partnerschaft für innovative KMU. Diese Partnerschaft wird über Horizont Europa von der Europäischen Union kofinanziert. Das Förderprogramm unterstützt KMU und Start-ups aus allen Branchen darin, mit ihren Innovationen einen ausgewählten internationalen Zielmarkt zu erschließen. Dafür fördert das Programm bilaterale Projekte mit einem Festbetrag von 60.000 Euro für eine Dauer von sechs Monaten.

Die Innowwide-Ausschreibung 2026 ist von 1. Oktober bis 1. Dezember 2026 geöffnet.

Weitere Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auf unserer Website zu Innowwide in Deutschland.

Das Interview führten Barbara Betz und Annabel Mikosch vom DLR Projektträger (veröffentlicht am 2. September 2026).