Das Eurostars-Förderprogramm

Eurostars ist ein Förderprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die im Rahmen der europäischen Forschungsinitiative EUREKA mit Partnern in anderen Mitgliedsländern gemeinsam Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen möchten.

Als Förderprogramm im Rahmen von EUREKA folgt Eurostars dabei den Prinzipien von EUREKA; das bedeutet u.a., dass es keine thematischen Vorgaben (auch keine thematischen Ausschreibungen) gibt (Bottom-up-Prinzip). Anträge können jederzeit eingereicht werden, wobei i.d.R. zweimal pro Jahr Begutachtungsrunden stattfinden (weitere Erläuterungen siehe unten).

Die Förderung der Projektteilnehmer erfolgt aus nationalen Mitteln, die in den teilnehmenden Staaten für Eurostars reserviert sind; diese Mittel werden durch einen Beitrag der Europäischen Kommission aufgestockt. Eurostars ist eine Maßnahme nach Art. 169 EG-Vertrag.

Ein wesentlicher Vorteil für die Antragsteller liegt darin, dass für Eurostars die nationalen Förderverfahren harmonisiert werden, d.h., es gibt eine gemeinsame internationale Begutachtung; eine möglichst zeitgleiche Bewilligung der Förderanträge in den beteiligten Ländern wird angestrebt.

An Eurostars nehmen teil: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechien, Türkei, Ungarn und Zypern.

 

Antragstellung

Die Projektteilnehmer füllen gemeinsam das Eurostars-Antragsformular in englischer Sprache aus. Der Antrag ist vom Projektleiter beim EUREKA-Sekretariat Brüssel einzureichen. Mit dem Antrag müssen ein vorläufiger Kooperationsvertrag (Consortium Agreement Skeleton) sowie die aktuellen Finanz- bzw. Businesspläne der beteiligten Partner eingereicht werden.

Die Antragsabgabe kann nur in elektronischer Form nach vorheriger Registrierung auf der Webseite von Eurostars erfolgen. Dort sind auch das Antragsformular und Erläuterungen zum Ausfüllen verfügbar.

 

Fristen

Der nächste Aufruf endet am 30. September 2010.

 

Begutachtung

Es erfolgt eine gemeinsame internationale Begutachtung der Projektanträge. Das Begutachtungsverfahren ist zweistufig.

  • Schriftliches Gutachten durch zwei unabhängige Experten
  • Ein internationales unabhängiges Experten-Gremium, das "Independant Expert Panel (IEP)", vergibt anschließend auf Basis der Gutachten Punkte für die Anträge und erstellt daraus eine Rangliste. Diese Liste wird schließlich von den Hohen Repräsentanten der an Eurostars teilnehmenden EUREKA-Mitgliedsländer formal beschlossen. Die Begutachtung soll innerhalb von 3 Monaten beendet sein und die Rangliste dementsprechend vorliegen.

Um für die Förderung in Frage zu kommen, müssen die Projekte zunächst einmal eine Mindestpunktzahl erreichen. Welche Projekte dann tatsächlich gefördert werden, hängt zunächst von der Position auf der Rangliste ab. Das kann dann bedeuten, dass Projekte zwar die erforderliche Punktzahl erreicht haben, aber dennoch nicht gefördert werden, da sie gegenüber anderen Anträgen nicht gut genug bewertet worden sind. Wenn nicht genügend Fördermittel vorhanden sind, um alle vorgeschlagenen Projekte zu finanzieren, werden die Projekte entsprechend ihrer Position auf der Rangliste ausgewählt. Ob das Vorhaben dann auch tatsächlich gefördert wird, hängt auch da-von ab, ob in den an den Projekten beteiligten Ländern genügend Fördermittel zur Verfügung stehen. Nur wenn die Fördermittel für ein Projekt in allen beteiligten Ländern zur Verfügung stehen, kann das Projekt gefördert werden.

 

Förderung

Antragsteller erhalten ihre Förderung nach positiver Begutachtung aus den nationalen Programmen ihrer Länder. Die Fördermittel verbleiben unter nationaler Hoheit und stehen nur Teilnehmern aus den jeweiligen Ländern zur Verfügung (Virtual Common Pot). In Deutschland müssen die Fördermittel beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beantragt werden; zuständiger Projektträger ist das EUREKA/COST-Büro im PT-DLR. Bei seiner Förderentscheidung erkennt das Ministerium die Ergebnisse der internationalen Begutachtung an, d.h. eine weitere nationale Begutachtung findet nicht mehr statt.

Bei der Förderung in Deutschland handelt es sich um eine Zuwendung (nicht zurückzuzahlende Förderung). Die Förderquote beträgt für KMU bis zu 50%. Für sonstige Unternehmen sind bis zu 25%, für Universitäten und andere Forschungseinrichtungen bis zu 100% der projektbezogenen Kosten bzw. Ausgaben vorgesehen. Sie können sich vorab informieren, welche Kosten förderfähig sind. Rufen Sie dazu den Formularschrank auf.

Die Förderung für die deutschen Teilnehmer in einem Eurostars-Projekt ist zusammen auf max. 1 Mio. Euro pro Projekt begrenzt.

Aus dem Einreichen eines Eurostars-Projektantrags bzw. eines nationalen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

Die Förderbedingungen in anderen Ländern können von den hier genannten deutschen Regelungen abweichen.

 

Voraussetzungen für die Eurostars-Antragstellung

  • Projektkoordination durch ein forschungstreibendes KMU, d.h. mit mind. 10% Investition oder Vollzeit-Beschäftigte in Forschung und Entwicklung (FuE)
  • Das koordinierende KMU hat seinen Sitz in einem Eurostars-Mitgliedsland
  • Erfüllung der EUREKA-Kriterien:
  • Das Projekt zielt auf die Entwicklung eines innovativen Produkts, Verfahrens oder einer Dienstleistung.
  • Es dient zivilen Zwecken und ist
  • anwendungs- und marktorientiert.
  • Die Kooperationspartner stammen aus mindestens zwei an Eurostars teilnehmenden EUREKA-Mitgliedsländern.
    • Alle teilnehmenden KMU sind KMU gemäß der Definition der EU.
    • Mind. 50% der Gesamtprojektkosten werden durch forschungstreibende KMU-Partner geleistet (Unteraufträge eingeschlossen).
    • Kein im Projekt vertretenes Land repräsentiert mehr als 75% der erklärten Projektkosten.
    • Alle Projektpartner sind Juristische Personen.
    • Die maximale Projektlaufzeit beträgt drei Jahre.
    • Die Projektergebnisse sollen spätestens zwei Jahre nach Abschluss auf den Markt gebracht werden; Ausnahme: Biomedizin/medizinische Projekte: der Start der klinischen Tests soll max. zwei Jahre nach Projektende erfolgen
    • Es liegen keine bekannten Gründe für den Ausschluss von nationaler Förderung vor, insbesondere dürfen die Projektinhalte nicht schon an anderer Stelle gefördert werden.

    Neben KMU können sich auch Forschungsinstitutionen und größere Unternehmen an Eurostars-Projekten beteiligen; dabei sind nationale Besonderheiten in Bezug auf die Förderung zu beachten.

     

    Geplante Laufzeit des Programms

    2008 bis 2013

     

    Finanzieller Umfang des Programms

    In Deutschland steht jährlich ein Budget von 5 Mio. € zur Verfügung. Die finanziellen Zusagen der an Eurostars teilnehmenden Staaten belaufen sich für die gesamte Laufzeit von sechs Jahren auf derzeit insgesamt ca. 300 Mio. €, darüber hinaus stockt die Europäische Kommission die nationalen Beiträge um 100 Mio. € auf. Deutschland hat seine Bereitschaft erklärt, sich an Eurostars mit 30 Mio. € (aus BMBF-Mitteln) für die sechsjährige Laufzeit zu beteiligen. Der zusätzliche Beitrag aus dem EU-Rahmenprogramm - 33,3% der nationalen Beiträge - wird entsprechend den geleisteten Förderbeiträgen an die Eurostars-Mitgliedsstaaten überwiesen; er steht diesen für weitere Projektförderung im Rahmen von Eurostars zur Verfügung.

     

    Weitere Informationen auf der Webseite von Eurostars und in Deutschland beim EUREKA/COST-Büro.

     

     

     

     

     

     

    Dokumente

    Ansprechpartner

    • EUREKA/COST-Büro

      • Nadja Rohrbach
      • Heinrich-Konen-Str. 1
      • 53227 Bonn
      • Telefonnummer: 0228/3821-346
      • Faxnummer: 0228/3821-353
      • E-Mail-Adresse: nadja.rohrbach@dlr.de