Von der Idee zum Projekt

Am Anfang steht die Idee für ein Forschungsvorhaben mit Partnern aus dem europäischen Ausland. Und dann?

Ganz einfach: Sie legen mit Ihrem bzw. Ihren Kooperationspartner(n) aus mindestens einem weiteren EUREKA-Mitgliedsland Thema, Inhalt, Umfang, Art und Dauer der Zusammenarbeit fest (Bottom up-Prinzip). Die Finanzierung der Projektidee ist bei jedem Partner gesichert. Sie beantragen den EUREKA-Status für Ihr Projekt und wenn das Projekt bestätigt wird, kann es losgehen.

Die Schritte im Einzelnen:

 

1. Idee

Sie haben eine Idee zu einem Projekt, das die Entwicklung eines innovativen Produkts, Verfahrens oder einer Dienstleistung mit gutem Marktpotenzial zum Ziel hat und ausschließlich zivilen Zwecken dient.

 

2. Bildung des Projektkonsortiums

Für ein EUREKA-Projekt benötigen Sie mindestens einen Kooperationspartner aus einem anderen EUREKA-Mitgliedsland. Zusätzlich können Partner aus Nicht-Mitgliedsländern einbezogen werden. Mit Ausnahme der unter 1. genannten Kriterien gibt es keine Einschränkungen bzgl. Art, Inhalt, Dauer und Umfang des Projektes bzw. der Projektpartner.

  • Gemeinsam mit Ihren Projektpartnern definieren Sie die Details Ihres Projekts, wie Ziele, Dauer und Budget. Wir empfehlen Ihnen, eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen!
  • Legen Sie außerdem fest, welcher Projektteilnehmer die Projektleitung übernimmt und damit das geplante EUREKA-Projekt nach außen vertritt.

 

3. Projektantrag

Gemeinsam füllen die Partner das EUREKA-Projektformular in englischer Sprache aus. Der Projektleiter reicht den von allen Partnern unterschriebenen Antrag bei seinem Nationalen Projektkoordinator (NPC) ein. Es wird empfohlen, dass die Projektpartner jeweils ihren nationalen EUREKA-Projektkoordinator über den Projektvorschlag informieren und den Antrag (elektronisch) zur Verfügung stellen (in Deutschland an das EUREKA/COST-Büro).

Die Projektanträge werden elektronisch eingereicht, wobei das Unterschriftsblatt den NPCs als eingescanntes Dokument, per Fax oder auch auf dem Postweg zuzusenden ist.

Anträge können jederzeit eingereicht werden. Nach erfolgter Projektevaluierung (siehe auch 5.) werden neue EUREKA-Projekte auf den drei- bis viermal jährlich stattfindenden Sitzungen der Hohen Repräsentanten formal verabschiedet. Damit ein Projekt auch zu dem geplanten Zeitpunkt gestartet werden kann, ist es notwendig, sich frühzeitig mit dem EUREKA/COST-Büro in Verbindung zu setzen. Über die aktuellen Termine der Projekt-Verabschiedungen können Sie sich unter News & Termine - "Sitzungen der EUREKA-Gremien" sowie beim EUREKA/COST-Büro informieren

Bitte beachten Sie auch, dass Sie mit dem EUREKA-Antrag keine finanzielle Förderung, sondern das EUREKA-Label beantragen.

 

4. Finanzierung

Eine Voraussetzung für das EUREKA-Label ist, dass die Finanzierung der einzelnen Beiträge gesichert ist. Hierfür ist jeder Projektpartner selbst verantwortlich.

  • Wenn Sie Ihren Anteil aus eigenen Mitteln finanzieren wollen, dann schicken Sie uns eine kurze, formlose Eigenfinanzierungserklärung.
  • Wenn Sie als deutscher Teilnehmer eine Förderung benötigen, dann wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach geeigneten Förderprogrammen.
  • Weitere Informationen finden Sie im Kapitel FINANZIERUNG.

 

5. Antragsprüfung

Die Nationalen Projektkoordinatoren der am geplanten Projekt beteiligten Länder prüfen, ob der Projektvorschlag den politischen Zielen und Voraussetzungen von EUREKA entspricht. Wenn das zutrifft und die Finanzierung gesichert ist, wird der Antrag vom Nationalen Projektkoordinator des Landes, in dem die Projektleitung liegt (der so genannte Contact NPC), zur Aufnahme in die zentrale Projektdatenbank und zur Vergabe einer Projektnummer an das EUREKA-Sekretariat in Brüssel weiter geleitet. Zudem evaluieren die Nationalen Projektkoordinatoren der am Projekt beteiligten Länder ihre Anträge gemeinsam.

 

6. EUREKA-Status

Ist die Evaluierung abgeschlossen und die Finanzierung aller Beteiligungen gesichert, werden die Anträge von den jeweils zuständigen Nationalen Projektkoordinatoren den Hohen Repräsentanten zur Billigung vorgelegt. Diese erteilen dann, in der Regel ohne weitere inhaltliche Diskussion, auf ihrer nächsten Sitzung den vorgeschlagenen Projekten das EUREKA-Label.

 

7. Betreuung

Während des gesamten Projektes stehen die Nationalen Projektkoordinatoren, d.h. in Deutschland das EUREKA/COST-Büro, für Fragen zur Verfügung, wie z.B. der Aufnahme neuer Projektpartner, zeitliche Verschiebungen im Projekt, aber auch bei Abstimmungsproblemen/Unstimmigkeiten mit den Partnern oder Kommunikationsproblemen.

In regelmäßigen Abständen nimmt das EUREKA/COST-Büro seinerseits telefonisch Kontakt mit den deutschen Projektpartnern auf, um den aktuellen Stand des Projektes zu prüfen und ggfs. Hilfestellungen anzubieten.

 

8. Projektabschluss

Ist das Projekt beendet, informiert der Projektleiter seinen Nationalen Projektkoordinator. Daraufhin werden alle beteiligten Partner gebeten, den "EUREKA Final Report" auszufüllen, ein vierseitiges Formular mit Multiple-Choice-Fragen.

Der Projektstatus ,Finished' wird auf Veranlassung des zuständigen Nationalen Projektkoordinators entsprechend auf der EUREKA-Webseite aktualisiert.

 

9. Auswertung

Jeder Projektteilnehmer wird zwei und vier Jahre nach Abschluss eines EUREKA-Projekts gebeten, einen "Market Impact Report" auszufüllen. Ziel dieser Abfrage ist es, Informationen über die ökonomische Wirkung von EUREKA-Projekten z.B. auf Umsatz oder Beschäftigung, zu sammeln. Die statistisch ausgewerteten Ergebnisse werden nur innerhalb des EUREKA-Netzwerks verwendet.


Das EUREKA/COST-Büro steht Ihnen bei allen Schritten als kompetenter Ansprechpartner für Ihre Fragen zur Verfügung.